Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss
Auf der Grundlage der nachstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet der Kunde mit der Anmeldung den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, durch Ausfüllen des elektronischen Anmeldeformulars oder per E-Mail erfolgen. Zustande kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Firma Sport und Spass Event GmbH.

Leistungen
Der Umfang der Leistungspflicht der Firma Sport und Spass Event GmbH folgt aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

Zahlung
Der Reisepreis ist zahlbar und fällig sofort nach Rechnungseingang.

Nichtantritt der Reise/Ausschluss von Teilnehmern
Nimmt der Reisende Leistungen der Firma Sport und Spass Event GmbH aus Gründen, die die Firma nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch (z.B. wegen Krankheit, vorzeitige Abreise), besteht kein Anspruch des Kunden auf die ganze oder anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Bei Hochwasser und extrem schlechtem Wetter finden die gebuchten Kajaktouren nicht statt. Dem Kunden steht sodann das Recht zu, kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen. Eine Erstattung des gezahlten Reisepreises erfolgt nicht. Sofern eine bereits begonnene Kajaktour wegen höherer Gewalt abgebrochen werden muss, oder aus den genannten Gründen ein oder mehrere Programmteile ausfallen müssen, so besteht ebenfalls kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Firma Sport und Spass Event GmbH steht das Recht zu, Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Reise oder Leib und Leben anderer Personen gefährden, oder den Anweisungen von Mitarbeitern der Firma Sport und Spass Event GmbH nicht Folge leisten. Alle Nachteile und Kosten die durch den Ausschluss entstehen, gehen zu Lasten des von der Reise ausgeschlossenen Teilnehmers.

Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde hat jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts stehen der Firma Sport und Spass Event GmbH unter Berücksichtigung ersparter Eigenaufwendungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis/Person zu: bis 30 Tage vor Beginn der Kajaktour = 30% ab dem 29. Tag bis zum 14. Tag vor Beginn der Kajaktour = 80% ab dem 13. Tag vor Beginn der Kajaktour sowie bei Nichtantritt = 100% Für den Zeitpunkt der Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Firma Sport und Spass Event GmbH maßgeblich. Die Firma Sport und Spass Event GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine höhere Entschädigung geltend zu machen. Diese ist dann jedoch dem Kunden gegenüber konkret zu belegen. Dem Kunden ist der Nachweis erlaubt, dass der Firma Sport und Spass Event GmbH keine oder geringere Kosten als die o.g. Pauschalen entstanden sind. Nur dann ist der Kunde zur Bezahlung tatsächlich angefallener Kosten verpflichtet.

Mängel der Reise
Etwaige Mängel der Reise hat der Kunde unverzüglich der Firma Sport und Spass Event GmbH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sofern die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird, kann der Kunde den vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn die Firma Sport und Spass Event GmbH eine von dem Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder deren Annahme seitens des Kunden verweigert wird. Vertragliche Gewährleistungsansprüche im Sinne des § 651 g 1 BGB hat der Kunde binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Firma Sport und Spass Event GmbH geltend zu machen.

Haftung
Die Haftung der Firma Sport und Spass Event GmbH aus dem Vertrag für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit die Firma Sport und Spass Event GmbH den Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Für den Verlust von Eigentum des Kunden vor, während, oder nach der gebuchten Reise, beispielsweise bei Kenterung des Bootes, haftet die Firma Sport und Spass Event GmbH nicht. Ebenfalls wird für Leistungsstörungen, bei Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, seitens der Firma Sport und Spass Event GmbH nicht gehaftet.

Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma Sport und Spass Event GmbH, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vereinbarten Vertragsende. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Reisevertrag an Dritte abzutreten.

Gruppenreisen
Der Auftraggeber einer Gruppenreise ist Vertreter und Empfangsbote der Kunden. Er gibt sämtliche Erklärungen namens und in Vollmacht der Mitreisenden ab, und nimmt die Reisebedingungen für die vertraglichen Vereinbarungen für die Kunden entgegen. Das Recht des Kunden, die dem Auftraggeber erteilte Vollmacht gegenüber der Firma Sport und Spass Event GmbH zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma Sport und Spass Event GmbH haftet nicht für Leistungen, die vom Auftraggeber der Gruppenreise zusätzlich zu den Leistungen der Firma Sport und Spass Event GmbH durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die von dem Auftraggeber selbst organisierte An- und Abreise zu den jeweiligen Routen, bzw. Einsatz- und Aussetzstellen, sowie für außerhalb der vertraglichen Verpflichtung der Firma Sport und Spass Event GmbH erbrachten Fahrten, z.B. bei Ausflügen etc..

Gerichtsstand
in Bezug auf den zwischen den Beteiligten geschlossenen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Rechtsstreitigkeiten Bergheim/Erft vereinbart.

Sonstiges
Für alle anderen Geschäfte aus dem Verkauf von Booten etc. finden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem BGB Anwendung.

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